- Seitenstruktur
- 1. Anmeldung und Gebühren
- 2. Gebührenermäßigung
- 3. Abmeldung
- 4. Bestätigungen
- 5. Kursdurchführung
- 6. Auskünfte
- 7. Haftung
AGBs / Teilnahmebedingungen
Anmeldung und Gebühren
Für den gesamten VHS-Kreis gilt ein einheitliches Anmeldeverfahren, das mit der Anmeldung gleichzeitig die Entrichtung der Kursgebühr koppelt.
Die erforderliche schriftliche Anmeldung ist in jeder Geschäftsstelle des VHS-Kreises möglich. Anmeldekarten finden Sie auf der letzten Seite des Programmheftes. Anmeldungen über das Internet sind ebenfalls möglich. Telefonische Anmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Melden Sie sich frühzeitig vor Kursbeginn an.
Mit der Abgabe der Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung der jeweils angegebenen Kursgebühr. Bitte erteilen Sie bei der Anmeldung eine einmalige Einzugsermächtigung in Höhe der Kursgebühr. Abgebucht wird der Betrag erst nach Beginn der Kurse. Das Abbuchungsverfahren ist für Sie praktisch. Die Kursgebühr wird mit dem Kursbeginn fällig.
Bitte füllen Sie die Anmeldung sorgfältig aus, insbesondere Bankleitzahl, Kontonummer, und – sofern abweichend vom Teilnehmer – auch den Konto-Inhaber.
Fehlerhafte Angaben bei der Abbuchung werden uns von den Banken zurzeit mit 3,00 € in Rechnung gestellt. Diese Kosten müssen wir Ihnen dann zusammen mit der Teilnehmergebühr erneut berechnen.
Bei Kursen und Arbeitsgemeinschaften, bei denen Materialien benötigt werden, ist von den Teilnehmern eine Umlage zu zahlen, die der Höhe der tatsächlichen Kosten entspricht.
Gebührenermäßigung
Leistungsempfänger nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), SGB III (Arbeitslosengeld) oder SGB XII (Sozialhilfe) sowie deren Familienangehörigen, die über kein eigenes Einkommen verfügen, erhalten auf Antrag (siehe Anmeldekarte) Kursgebührenermäßigung (50 %). Der Antrag ist formlos unter Beifügung entsprechender Nachweise des Arbeits- bzw. Sozialamtes in der VHS-Geschäftsstelle bei der Anmeldung zu stellen. Später eingehende Ermäßigungsanträge können nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall wird die volle Kursgebühr fällig. Nach Abbuchung der Kursgebühr ist eine Ermäßigung ebenfalls nicht mehr möglich.
Kurse, die entsprechend gekennzeichnet sind, können nicht ermäßigt werden.
Zusatzgebühren, z. B. Nutzungsgebühren für EDV-Anlagen, Kosten für Seminarunterlagen, Lebensmittelumlagen bei Kochkursen, Materialkosten werden nicht ermäßigt.
Auch bei Exkursionen und Studienfahrten wird keine Ermäßigung gewährt.
Sofern Sie eine Gebührenermäßigung beantragen möchten, informiert Sie die VHS auf Anfrage gerne, welche Gebühr von Ihnen tatsächlich zu zahlen ist.
Abmeldung
Eine Abmeldung, die auch von der Zahlung der Kursgebühr befreit, muss spätestens acht Tage vor der ersten Zusammenkunft schriftlich der Geschäftsstelle der Volkshochschule vorliegen. Abmeldungen, die gegenüber den jeweiligen Kursleitern ausgesprochen werden, können nicht berücksichtigt werden und befreien somit nicht von der Zahlungspflicht der Kursgebühren. Wird ein Kurs nicht bzw. nicht regelmäßig besucht oder vorzeitig abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Gebührenerstattung. Bei Studienfahrten, Exkursionen, etc. gelten gesonderte Fristen.
Bestätigungen
Wir verschicken keine An- oder Abmeldebestätigungen.
Jedoch bieten wir Ihnen einen besonderen Service: Kurz vor Kursbeginn schicken wir Ihnen in der Regel eine Erinnerungskarte.
Allerdings: Auch ohne diese Erinnerungskarte bleibt Ihre Anmeldung verbindlich und Ihre Zahlungspflicht für die volle Kursgebühr bestehen!
Kursdurchführung
An gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien finden grds. keine Veranstaltungen statt.
Programmänderungen, -erweiterungen und Terminverschiebungen können sich ergeben; beachten Sie deshalb bitte die Hinweise in der Tagespresse.
Über einen behindertengerechten Zugang der Veranstaltungsorte informiert die jeweilige VHS-Geschäftsstelle.
Auskünfte
Auskünfte zu pädagogischen Fragen und zur Weiterbildung können bei den pädagogischen Mitarbeitern eingeholt werden.

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